Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Sabriye Altikulac.

 

1.1 Terminbuchung

Ein Termin ist bei der Fotografin erst dann verbindlich gebucht, wenn die Fotografin die angeforderte Anzahlung des Kunden erhalten hat. Ein Termin kann ohne Anzahlung jederzeit weitervergeben werden.

 

  1. Bildauswahl / Anschließender Versand / Datentransfer

Die Fotografin stellt dem Kunden die unbearbeiteten Bilder nach dem Shooting zur Durchsicht zur Verfügung. Der anschließende Datentransfer erfolgt über einen Webdienst. (WeTransfer)

Der Fotograf bearbeitet die ausgewählten Bilder nach der Auswahl. Der Downloadlink mit den unbearbeiteten Bildern steht dem Kunden für sieben Tage ab Erhalt der E-Mail zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, seine Bilder zu speichern. Es wird empfohlen, die Bilder auf einem Speichermedium zu sichern.

Hat der Kunde seine Bilder auf einem USB-Stick erhalten, müssen diese innerhalb von vier Wochen auf mindestens einem weiterem Speichermedium kopiert/gespeichert werden. Die Fotografin haftet nach diesen vier Wochen nicht für den Verlust des Bildmaterials.

Bei einem Defekt des USB-Sticks mit dem gespeichertem Bildmaterial wird innerhalb der ersten vier Wochen ein weiterer kostenloser Stick mit Bildmaterial zugesandt.

Zusätzliche Bilddateien, die nicht im Paket enthalten sind, werden mit 7€ pro Bild berechnet.

Ab 10 zusätzlichen Bildern kostet jedes Bild 6 €

 

  1. Nutzungsrechte / Urheberrecht der Bilder

Der Fotografin steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

Fotoaufnahmen werden für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. Eine Vervielfältigung und der Druck im Rahmen von unentgeltlichen Danksagungskarten oder unentgeltlichen Andenken, Alben für Familie und Freunde ist gestattet.

Auch die Verwendung in Sozialen Medien z. B. Facebook oder Instagram ist ebenfalls gestattet. Hier ist in jedem Fall der Fotograf als Urheber zu kennzeichnen. Eine kommerzielle Nutzung ist nur nach Rücksprache und Zustimmung durch die Fotografin zulässig. Für eine kommerzielle Nutzung fallen weitere Lizenzgebühren an.

Eine Fremdbearbeitung der Bilder ist nicht gestattet. Damit soll die eigene künstlerische Bildbearbeitung und der Stil des Fotografen vor Verfälschung geschützt werden.

Veränderungen der Fotos durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Fotografin gestattet.

 

  1. Bearbeitung

– Vor Beginn der Bildbearbeitung ist die Zahlung zu leisten.

– Die Fotografin hat ihren eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Bambi Baby Photography und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Sabriye Altikulac. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und/oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

-Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugriffsmöglichkeit von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.

-Die Bilder werden grundsätzlich durch Sabriye Altikulac grundoptimiert. Dazu gehört der Zuschnitt der Bilder, leichte Hautretusche und Entfernen von Babyakne, Rötungen und Gelbstich der Haut. Je nach Stärke der Hautveränderungen gibt es keine Garantie diese vollständig entfernen zu können. Insbesondere kleine Hautschüppchen werden nur gemindert und nicht entfernt! Kleine Grießkörnchen auf der Nase werden nicht entfernt.

Bei starkem Hautausschlag oder entzündeten Augen muss ein neuer Termin gemacht werden, sofern dies nicht auf den Bildern erwünscht ist! Hierfür unbedingt mindestens 12 Stunden vor dem Termin Bescheid geben! Es besteht keine Garantie, diese Art von Hautveränderungen vollständig zu entfernen, ohne dass es nicht mehr den Bildstil der Fotografin entspricht.

Bei Familienbildern oder Bildern aus dem Cakesmashshooting wird nur bedingt eine Hautretusche oder Körperveränderungen durchgeführt.

Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Der Fotograf retuschiert keine Kleidungstücke wie z.B Haarbänder, Mützen oder Bodys aus dem Bild. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen.

Eine umfangreiche Retusche über die Anzahl vertraglich vereinbarter Bilder stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und auch vergüten muss, falls nicht bereits im Paket enthalten.

Die Fotografin ist berechtigt, Dritte zu beauftragen. Hierzu zählen unter anderem Grafiker, Bildbearbeiter oder Druckereien. Die Fotografin haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch Dritte verursacht wurde, tritt die seine Schadensersatzansprüche gegen Dritte an den Auftraggeber ab.

 

  1. Veröffentlichungsfreigabe 

– Die Fotografin veröffentlicht kein Bildmaterial ohne Einverständnis der Eltern / Erziehungsberechtigten.

– Die Veröffentlichungsfreigabe wird vor jedem Shooting vertraglich festgehalten.

– Der Kunde erhält bei Erlaubnis zur Veröffentlichung beim Neugeborenenpaket 30€ Rabatt auf jedes Paket.

Bei Erlaubnis zur Veröffentlichung von Bildern aus dem Shooting erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass:

– Bilder auf sozialen Kanälen wie auf der Webseite, auf Facebook und auf Instagram veröffentlicht werden dürfen.

– Prop und – Hintergrundhersteller namentlich auf den Bildern erwähnt werden und diese die Bilder reposten dürfen.

– mit den Bilddateien Leinwände und sonstige Fotodrucke erstellt werden und im Studio von Sabriye Altikulac aufgegangen werden dürfen

– Visitenkarten und Flyer mit dem Bildmaterial gedruckt werden dürfen.

Hat der Auftraggeber der Veröffentlichung der Lichtbilder zugestimmt und hierbei einen Rabatt auf den Shootingpreis oder weitere Bilder erhalten und widerruft die Veröffentlichungserlaubnis im Nachgang, ist der Fotograf berechtigt neben der Rückzahlung des Rabatts weitere Kosten wie z.B. Neudruck von Printmedien wie Visitenkarten, Flyer etc. sowie die Kosten für die Löschung der Lichtbilder in Rechnung zu stellen. Bereits in Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.

 

  1. Zahlung

Das Honorar der Fotografin ist am Tag des Shootings in voller Höhe bar zu zahlen. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

  1. Stornierung durch Bambi Baby Photography

Termine gelten erst als verbindlich gebucht, sobald die Anzahlung getätigt wurde. Termine können ohne eine geleistete Anzahlung jederzeit weitergegeben werden. Kann Die Fotografin aufgrund von höherer Gewalt, Unfall, Krankheit den Auftrag nicht ausführen, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

  1. Stornierung durch den Kunden/Auftraggeber

Sollte es dem Auftraggeber nicht möglich sein, den vereinbarten Termin wahrzunehmen, muss dies frühzeitig mit dem Fotografen besprochen werden. Bei krankheitsbedingten Absagen versucht der Fotograf zeitnah einen Ersatztermin zu finden. Bei nicht Erscheinen zum Termin ohne jegliche Absage wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Shootingbetrags fällig.

Bei Verspätung ohne Mitteilung ab 60 Minuten gilt dies als „Nicht Erscheinen zum Fotoshooting Termin“ und ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% ist fällig. Verspätungen werden grundsätzlich von der Aufnahmezeit abgezogen.

Stornierung eines Cakesmash-Shootings am Vortag: Kosten für die Torte müssen bei Stornierung in voller Höhe bezahlt werden, sofern kein Folgetermin innerhalb von drei Tagen möglich ist. 

Die Kosten belaufen sich hierbei auf 35€.

 

  1. Gutscheine

Gutscheine können bei Bambi Baby Photography erworben werden. Den Gutscheinwert bestimmt der Kunde selbst. Nach Zahlungseingang wird der Gutschein ausgestellt. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Bambi Baby Photography. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ist auf dem Gutschein nur eine Leistung ohne Geldwert ausgewiesen, so ist dieser auf die auf dem Gutschein ausgewiesene Gültigkeit begrenzt. Nach Ablauf wird der Gegenwert des Gutscheins auf die beim Shooting geltende Preisliste angerechnet.

Die Gültigkeit des Gutscheins ist auf 1 Jahr begrenzt.

 

  1. Haftungsbeschränkung

Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit maximal bis zur Höhe des Auftragswertes. Diese Begrenzung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, soweit es nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

Ferner haftet die Fotografin für leichte Fahrlässigkeit von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Die Fotografin haftet nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung ist auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Fotografin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

  1. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die im Rahmen des möglichen dem am nächsten kommt, was die Parteien unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte gewollt haben. Das gleiche gilt für den Fall, dass eventuelle Ergänzungen des Vertrages notwendig werden. § 139 BGB findet keine Anwendung.

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

  1. Sonstiges

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der Fotografin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.